Ist auch Ihnen schon einmal der Flug annulliert worden? Oder hatte Ihr Flug eine lange Verspätung? Danach haben Sie sich sicher geärgert, aber weiter nichts unternommen. Ob Anspruch auf eine Entschädigung besteht, ist dem normalen Fluggast in der Regel nicht bekannt. Und wenn doch, schrecken Anwaltskosten und geringe Aussicht auf Erfolg die meisten ab.
Genau in diese Marktlücke sind neu gegründete Firmen gesprungen, die sich als Fluggasthelfer anbieten. Sie helfen ihren Kunden, Entschädigungsforderungen gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen. Gegen Provision im Falle eines Erfolgs. Bei Misslingen der Klage muss der Kunde dagegen nichts zahlen.

Der Fluggasthelfer übernimmt Ihren Fall

Obwohl das Geschäft als Fluggasthelfer erst seit wenigen Jahren existiert, gibt es bereits mehrere Firmen: EUclaim, Fairplane oder Flightright. Sie benutzen unterschiedlichste Informationsquellen, um den Weg und mögliche Ausfallursachen eines Flugzeugs nachvollziehen zu können, um zu überprüfen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Kosten für den Fluggast nur im Erfolgsfall

Das Vorteilhafte für Sie ist, dass Sie nur im Erfolgsfall eine Provision bis zu 30 Prozent der Entschädigungssumme zahlen. Gebühren für zusätzliche Bearbeitungsschritte können zwar anfallen, sind aber faktisch nicht von Bedeutung. Denn diese können gegenüber den unterlegenen Fluggesellschaften geltend gemacht werden. Auch diese Arbeit wird vom Fluggasthelfer übernommen. Hat eine Klage keinen Erfolg, so entstehen für Sie überhaupt keine Kosten.

Lohnt sich ein Fluggasthelfer überhaupt?

Ob sich das Engagement der Helfer lohnt, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie selber juristisch versiert sind und die nötige Zeit haben, können Sie sicher alleine eine Entschädigung erlangen.
Es lohnt sich aber auf alle Fälle, wenn Sie von Rechtsangelegenheiten nur wenig verstehen. Sämtliche Arbeit wird Ihnen vom Fluggasthelfer abgenommen. Sie selber müssen eigentlich nur ein Formular ausfüllen.
Der Hauptnutzen dieser Firmen liegt sicher darin, dass überhaupt versucht wird, eine Entschädigung zu erlangen. Denn angesichts des relativ geringen Wertes (maximal 600 Euro, auch das nur bei Flügen außerhalb der EU und über 3500 km!) bringt es nichts, sich über Monate selber damit herumzuärgern. Erledigt es ein Fluggasthelfer, dann schon.